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Donnerstag, 22. Februar 2024,
18:00 bis circa 19:30 Uhr 

IN PRÄSENZ    

Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung

Referent: Dr. Peter Baumann, Notar


Entgegen weit verbreiteter Meinung existiert derzeit in Deutschland kein 
allgemeines Angehörigenvertretungsrecht. Von daher besteht 
Regelungsbedarf für den Fall, dass man – etwa aus Altersgründen oder 
wegen Krankheit – nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um die eigenen 
Angelegenheiten zu kümmern. Will man in solchen Fällen die Bestellung 
eines gerichtlichen Betreuers verhindern, muss man selbst aktiv werden 
und eine Vorsorgevollmacht errichten. Daneben kann jeder heute schon für 
den Fall, dass er hierzu später nicht mehr fähig ist, mit Hilfe einer 
Patientenverfügung verbindlich festlegen, welchen Heilbehandlungen und 
ärztlichen Eingriffen er zustimmt und welchen nicht.


Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt.

Veranstaltungsort: VR-Bank Bonn Rhein-Sieg, Am Burgweiher 51, 53123 Bonn-Duisdorf

Donnerstag, 29. Februar 2024,
18:00 bis 19:00 Uhr

DIGITAL  

Immobilien übertragen auf
Kinder

Referent: Dirk Höfinghoff, Notar

Eine Immobilie zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen, kann viele Vorteile haben - zum Beispiel lassen sich Steuern sparen oder lässt sich für den Pflegefall vorsorgen. Allerdings sollte die Schenkung eines Hauses oder einer Wohnung wegen ihrer Folgen wohl überlegt sein.
Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und auf maximal 40 Teilnehmer begrenzt.

Donnerstag, 7. März 2024,
18:00 bis circa 19:30 Uhr 

DIGITAL  

Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung

Referent: Stephan Römer


Entgegen weit verbreiteter Meinung existiert derzeit in Deutschland kein 
allgemeines Angehörigenvertretungsrecht. Von daher besteht 
Regelungsbedarf für den Fall, dass man – etwa aus Altersgründen oder 
wegen Krankheit – nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um die eigenen 
Angelegenheiten zu kümmern. Will man in solchen Fällen die Bestellung 
eines gerichtlichen Betreuers verhindern, muss man selbst aktiv werden 
und eine Vorsorgevollmacht errichten. Daneben kann jeder heute schon für 
den Fall, dass er hierzu später nicht mehr fähig ist, mit Hilfe einer 
Patientenverfügung verbindlich festlegen, welchen Heilbehandlungen und 
ärztlichen Eingriffen er zustimmt und welchen nicht.


Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und auf maximal 40 Teilnehmer begrenzt.


SUPER, ES GIBT WIEDER ZINSEN
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