Donnerstag, 22. Februar 2024,
18:00 bis circa 19:30 Uhr
IN PRÄSENZ
Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung
Referent: Dr. Peter Baumann, Notar
Entgegen weit verbreiteter Meinung existiert derzeit in Deutschland kein
allgemeines Angehörigenvertretungsrecht. Von daher besteht
Regelungsbedarf für den Fall, dass man – etwa aus Altersgründen oder
wegen Krankheit – nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um die eigenen
Angelegenheiten zu kümmern. Will man in solchen Fällen die Bestellung
eines gerichtlichen Betreuers verhindern, muss man selbst aktiv werden
und eine Vorsorgevollmacht errichten. Daneben kann jeder heute schon für
den Fall, dass er hierzu später nicht mehr fähig ist, mit Hilfe einer
Patientenverfügung verbindlich festlegen, welchen Heilbehandlungen und
ärztlichen Eingriffen er zustimmt und welchen nicht.
Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt.
Veranstaltungsort: VR-Bank Bonn Rhein-Sieg, Am Burgweiher 51, 53123 Bonn-Duisdorf
Donnerstag, 29. Februar 2024,
18:00 bis 19:00 Uhr
DIGITAL
Immobilien übertragen auf
Kinder
Referent: Dirk Höfinghoff, Notar
Eine Immobilie zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen, kann viele Vorteile haben - zum Beispiel lassen sich Steuern sparen oder lässt sich für den Pflegefall vorsorgen. Allerdings sollte die Schenkung eines Hauses oder einer Wohnung wegen ihrer Folgen wohl überlegt sein.
Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und auf maximal 40 Teilnehmer begrenzt.
Donnerstag, 7. März 2024,
18:00 bis circa 19:30 Uhr
DIGITAL
Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung
Referent: Stephan Römer
Entgegen weit verbreiteter Meinung existiert derzeit in Deutschland kein
allgemeines Angehörigenvertretungsrecht. Von daher besteht
Regelungsbedarf für den Fall, dass man – etwa aus Altersgründen oder
wegen Krankheit – nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um die eigenen
Angelegenheiten zu kümmern. Will man in solchen Fällen die Bestellung
eines gerichtlichen Betreuers verhindern, muss man selbst aktiv werden
und eine Vorsorgevollmacht errichten. Daneben kann jeder heute schon für
den Fall, dass er hierzu später nicht mehr fähig ist, mit Hilfe einer
Patientenverfügung verbindlich festlegen, welchen Heilbehandlungen und
ärztlichen Eingriffen er zustimmt und welchen nicht.
Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei und auf maximal 40 Teilnehmer begrenzt.
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